Rechtsgebiete:
Familienrecht:
Ehevertragsrecht
Trennung und Scheidung
Vermögensauseinandersetzung
Versorgungsausgleich
Unterhaltsrecht
Umgangsrecht
Sorgerecht
Gewaltschutz
Adoption
Abstammung
Familiengerichtliche Genehmigungen
Ehewohnung /Hausrat
Partnerschaften außerhalb der Ehe: nichteheliche Lebensgemeinschaft
eingetragene Lebenspartnerschaft
Bei Konflikten im familiären Bereich geht es zum einen darum, die
finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Aufgrund der besonderen
persönlichen emotionalen Beziehungen der Beteiligten gilt jedoch der
Grundsatz: verhandeln ist besser als zu klagen.
Faire Lösungen befrieden Konflikte dauerhaft und schaffen die besten
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Neuanfang.
Steuerrecht:
Steuerstrafrecht
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer
Unterstützung bei den Betriebsprüfungen
Beratung bei Selbstanzeigen
Fast jeder zweite Einkommenssteuerbescheid ist falsch. Oft lohnt es
sich, einen Steuerbescheid genau zu überprüfen und nachzuhaken,
gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
Bei Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren ist ebenfalls eine genaue
Prüfung der vom Finanzamt monierten Sachverhalte notwendig. Ebenso
unerlässlich ist jedoch eine sachliche Diskussion mit den Behörden, um
gute Ergebnisse zu erzielen.
Insolvenzrecht:
Mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens können überschuldete Menschen sich von ihren Schulden befreien.
Aussergerichtliche Schuldenbereinigung
Beratung und Begleitung von Schuldnern bei der Antragsstellung
Vertretung von Schuldnern im Insolvenzverfahren
Beratung und vorbeugende Massnahnmen bei drohender Insolvenz des Schuldners
Vertretung von Gläubigern im Insolvenzverfahren
Forderungsanmeldungen
Sicherungen von Gläubigerrechten
Oftmals ist es sinnvoll- teilweise ist es sogar vorgeschrieben- vor der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine außergerichtliche
Schuldenbereinigung mit den Gläubigern zu versuchen. Sofern eine
Einigung zustande kommt, ist ein Weg aus der Schuldenfalle ohne
Insolvenzverfahren möglich.
An das Insolvenzverfahren schließt sich die Phase der
Restschuldbefreiung an. Im Anschluss daran ist man schuldenfrei.
Mediation:
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in welchem die beteiligten Personen mit Hilfe einer dritten Person einvernehmlich einen Konflikt lösen. Insbesondere bei Konflikten:
zwischen Paaren im Zusammenleben und bei Trennung und Scheidung
zwischen Eltern bei Trennung und Scheidung
zwischen leiblichen Eltern und Adoptiv- oder Pflegefamilien
beim Erben und Vererben
bei Ehen und Familien aus verschiedenen Kulturen
in Wohn- und Lebensgemeinschaften.