Rechtsgebiete:

Familienrecht:

  • Ehevertragsrecht

  • Trennung und Scheidung

  • Vermögensauseinandersetzung

  • Versorgungsausgleich

  • Unterhaltsrecht

  • Umgangsrecht

  • Sorgerecht

  • Gewaltschutz

  • Adoption

  • Abstammung

  • Familiengerichtliche Genehmigungen

  • Ehewohnung /Hausrat

  • Partnerschaften außerhalb der Ehe: nichteheliche Lebensgemeinschaft

  • eingetragene Lebenspartnerschaft

    Bei Konflikten im familiären Bereich geht es zum einen darum, die finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Aufgrund der besonderen persönlichen emotionalen Beziehungen der Beteiligten gilt jedoch der Grundsatz: verhandeln ist besser als zu klagen.
    Faire Lösungen befrieden Konflikte dauerhaft und schaffen die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Neuanfang.

     

    Steuerrecht:

  • Steuerstrafrecht

  • Einkommensteuer

  • Umsatzsteuer

  • Gewerbesteuer

  • Körperschaftsteuer

  • Unterstützung bei den Betriebsprüfungen

  • Beratung bei Selbstanzeigen

    Fast jeder zweite Einkommenssteuerbescheid ist falsch. Oft lohnt es sich, einen Steuerbescheid genau zu überprüfen und nachzuhaken, gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
    Bei Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren ist ebenfalls eine genaue Prüfung der vom Finanzamt monierten Sachverhalte notwendig. Ebenso unerlässlich ist jedoch eine sachliche Diskussion mit den Behörden, um gute Ergebnisse zu erzielen.

     

    Insolvenzrecht:

    Mit Hilfe eines Insolvenzverfahrens können überschuldete Menschen sich von ihren Schulden befreien.

  • Aussergerichtliche Schuldenbereinigung

  • Beratung und Begleitung von Schuldnern bei der Antragsstellung

  • Vertretung von Schuldnern im Insolvenzverfahren

  • Beratung und vorbeugende Massnahnmen bei drohender Insolvenz des Schuldners

  • Vertretung von Gläubigern im Insolvenzverfahren

  • Forderungsanmeldungen

  • Sicherungen von Gläubigerrechten

    Oftmals ist es sinnvoll- teilweise ist es sogar vorgeschrieben- vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine außergerichtliche Schuldenbereinigung mit den Gläubigern zu versuchen. Sofern eine Einigung zustande kommt, ist ein Weg aus der Schuldenfalle ohne Insolvenzverfahren möglich.
    An das Insolvenzverfahren schließt sich die Phase der Restschuldbefreiung an. Im Anschluss daran ist man schuldenfrei.

    Mediation:

    Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in welchem die beteiligten Personen mit Hilfe einer dritten Person einvernehmlich einen Konflikt lösen. Insbesondere bei Konflikten:

  • zwischen Paaren im Zusammenleben und bei Trennung und Scheidung

  • zwischen Eltern bei Trennung und Scheidung

  • zwischen leiblichen Eltern und Adoptiv- oder Pflegefamilien

  • beim Erben und Vererben

  • bei Ehen und Familien aus verschiedenen Kulturen

  • in Wohn- und Lebensgemeinschaften.